Baustellenanfahrt und Lagerplätze im öffentlichen Bereich

von Jörg Jordan, 11.10.2017

Wie erreichen wir eine Baustelle im öffentlichen Bereich und unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Material lagern?   

Die Situation einer neuen Baustelle auf einem nicht öffentlichen Bereich ist uns bekannt und nicht mit schweren Auflagen verbunden. Aber bei der Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Bereich gilt es einige Voraussetzungen zu beachten, denn beispielsweise muss die Verkehrssicherheit sowie die Barrierefreiheit im Wegenetz gewährleistet werden. Wie kommen wir auf ein öffentliches Baufeld, wenn noch keine Grundstückszufahrt besteht? Wo können wir Material lagern? Wo stellen wir den Bauzaun auf? Denn es passiert oft, dass der angrenzende Gehweg und der Parkstreifen in Beschlag genommen werden. Doch genau hier ist Vorsicht geboten!   
Wenn man im Vorfeld keinen Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung gestellt hat, um damit die zuständigen Behörden zu informieren, kann man sich ganz schön Ärger, bis hin zu einem Bußgeldbescheid, einfangen. Die Rechtsgrundlage für die Sondernutzungserlaubnis ist in § 18 Abs. 2 Ziffer 4 der Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und in Verbindung der jeweiligen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der entsprechenden Städte geregelt. Es sollte Folgendes eingehalten werden:   

Zeitnahe Antragsstellung der Sondergenehmigung
Der Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung unter Angabe der Dauer und der Größe der benötigten Fläche sollte 8-10 Tage vor Baubeginn bei der zuständigen Behörde, meist beim Ordnung- oder Straßenverkehrsamt, eingereicht werden. Die Beantragung ist in den meisten Fällen recht einfach mittels Antragsformular aus dem Internet der entsprechenden Behörden zu stellen. Je nach Dauer und Größe der benötigten Fläche fallen hier Nutzungs- und Bearbeitungsgebühren an, die bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung nicht vergessen werden sollten.     

Dokumentation des Flächenzustands vor Baubeginn
Zusätzlich muss vor der Erstnutzung der bauliche Zustand der in Anspruch genommenen Fläche dokumentiert werden, um eventuell schon vorhandene Schäden festzuhalten.  Für diese Dokumentation ist unter besonderen Umständen gegebenenfalls ein Ortstermin mit einem Vertreter der Behörde erforderlich.

Beschilderung
Eine Beschilderung als Baustellenzufahrt ist in fast allen Fällen zwingend erforderlich.   

Abmeldung der Sondernutzung
Nach Beendigung der Bautätigkeit und Abmeldung der Sondernutzung kommt es in der Regel zu einem Ortstermin zur Überprüfung des baulichen Zustands, um eventuelle Beschädigungen festzuhalten und deren Instandsetzung abzustimmen.

Text: Lena Knappmann

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