Der baubetriebliche Nachtrag und wie er verhindert werden kann

von Christopher Kuhl, 05.09.2018

Die Ursachen für die Entstehung baubetrieblicher Nachträge sind vielschichtig, jedoch beruhen sie meistens auf Behinderungen im Bauablaufes. Gründe für diese Behinderungen sind unter anderem der Boden, der nach VOB in den Risikobereich des Auftraggebers fällt. Hierzu zählen mangelnde Standsicherheit, zu geringe Durchlässigkeit und die Schadstoffbelastung, aber auch im Boden gefundene Fundamente, Kampfmittel sowie andere Hindernisse.

Andere Gründe für baubetriebliche Nachträge sind Planungsfehler, mangelnde Baufreiheit, fehlende Vorleistungen anderer Gewerke, sowie Schwierigkeiten in der Koordination und Planung des Bauablaufes. Insbesondere bei, wie es immer häufiger vorkommt, zeitlich sehr eng getakteten Projekten. Hier kommen oftmals zusätzliche Anordnungen der Auftraggerberseite hinzu, die den Bauablauf weiter beeinflussen und teilweise auch behindern.

Für uns im Landschaftsbau stellen der Boden, auf dem unser Gewerk aufbaut und die fehlende Baufreiheit die größten Probleme dar. Für unsere Arbeiten benötigen wir für gewöhnlich die gesamte nicht bebaute Grundstücksfläche, welche aber oftmals noch mit Containern, Materialien und Müll anderer Gewerke belegt ist.

Durch bauliche Behinderungen können den ausführenden Unternehmen ein finanzieller Schaden entstehen. Um diesen Schaden zu beziffern, wird ein bautrieblicher Nachtrag aufgestellt. Darin werden die zusätzlich entstandenen Leistungen aufgelistet und bepreist.

Wir als Unternehmen wünschen uns Baustellen, die so abgewickelt werden können, dass kein baubetrieblicher Nachtrag notwendig wird. Um dies zu erreichen müssen einige Grundparameter eingehalten werden.

Um Behinderungen durch Bodenprobleme zu verhindern, sollten am Besten noch vor der Ausschreibung der Leistungen, neben chemischen Analysen, auch Tragfähigkeits- und Durchlässigkeitsuntersuchungen durchgeführt werden. Außerdem ist die Sichtung historischer Planunterlagen sinnvoll, um zu erkennen wie ein Grundstück in der Vergangenheit genutzt wurde.  

Ein weiterer Punkt ist das frühzeitige, am Besten auch schon zur Kalkulation, zu Verfügungstellen aller benötigten Planunterlagen, also auch Detailpläne Schnitte, etc.  

Um die anderen Gründe für Behinderungen zu vermeiden, bedarf es einem exzellentem Projektmanagement der Auftraggeberseite. Hier müssen die Bauzeitenpläne aller einzelnen Gewerke aufeinander abgestimmt werden. Hinzu kommt, dass  Fixtermine und Verzögerungen in einzelnen Gewerken, sofort in den Gesamtbauzeitenplan eingearbeitet werden und dieser dann schnellstmöglich  allen Gewerken zu Verfügung gestellt wird.

Der Idealfall wäre natürlich, wenn der vom Auftraggeber geplante Bauablauf, sprich ein vorläufiger Bauzeitenplan aller Gewerke, schon mit den Auschreibungsunterlagen zu Verfügung gestellt würde, um diesen bereits in der Kalkulation berücksichtigen zu können.

Außerdem sollte das Projektmanagement einen Baustelleneinrichtungsplan erstellen, der jedem Gewerk eine klar definierte Fläche zuweist, versehen mit Daten, wann diese geräumt werden muss. So können wir als Landschaftsbauunternehmen bereits in der Kalkulationsphase erkennen, wann welcher Bereich bearbeitet werden kann und wann Bereiche fertiggestellt sein müssen. Auch anfallende Beschleunigungskosten für das Halten des Fertigstellungstermins trotz Behinderungen, würden so minimiert.  

Bei jedem Bauprojekt können bestimmte Ereignisse und Umständie nicht vorgeplant werden, so dass eine perfekte Umsetzung und Verhinderung von Behinderungen unmöglich ist. Was allerdings relativ einfach umzusetzen ist, ist die frühzeitige, vorausschauende und offene Kommunikation aller am Projekt Beteiligten untereinander. Dann können immer frühzeitig gemeinsam Lösungen gefunden werden!

Text: Christopher Kuhl / Bild: AdobeStock

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