von Dirk Binnewies, 17.05.2017
Gehölze, insbesondere Bäume, sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebensraumes. Sie verschönern nicht nur unsere Umgebung, sondern beeinflussen auch das Klima, verbessern die Luftqualität und schützen vor intensiver Sonneneinstrahlung, Regen und Wind. Neben dem ideellen Wert von Gestaltungsgrün im öffentlichen wie privaten Raum, gibt es verschiedene Anlässe, auch den monetären Wert von Bäumen konkret feststellen zu müssen. Dazu zählen u. a. Baumaßnahmen, Flurbereinigungen, Ausgleichsmaßnahmen und Baumschutzregelungen.
Für die Ermittlung der Höhe von Schadensersatzansprüchen bei einer Beschädigung oder Zerstörung von Bäumen, hat sich – höchstrichterlich anerkannt – die sogenannte „Methode Koch“ durchgesetzt. Dabei handelt es sich um ein Sachwertverfahren, bei dem im Kern die Herstellungskosten mit Verzinsung (Gehölzkosten, Pflanzkosten, Pflegekosten), mit einer möglichen Alterswertminderung sowie vorhandenen Mängeln und Schäden in Abzug gebracht werden.
Pflanzung | + | Gehölzkosten (Anschaffungskosten) |
+ | Pflanzkosten (inkl. Nebenkosten) | |
= | Summe Kosten der Pflanzung | |
Anwachsphase | + | Pflegekosten für 1-5 Jahre verzinst |
+ | Verzinsung der Kosten der Pflanzung | |
+ | Risiko 5-25 % des bisher eingesetzen Kapitals | |
= | Wert des gepflanzten und angewachsenen Gehölzes | |
Herstellungskosten | + | Pflegekosten für n Jahre verzinst |
+ | Verzinsung der Kosten des angewachsenen Gehölzes | |
= | Wert nach Altersminderung | |
(Evtl. Wertminderungen) | - | Mängel (falls vorhanden) |
- | Wertbeeinflussende Umstände (falls vorhanden) | |
= | Sachwert des Gehölzes |
Die Methode Koch zielt bei Anpflanzungen in erster Linie darauf ab, welche Funktion sie für das betreffende Grundstück haben. Das kann bedeuten, dass ein Baum repräsentativ als Gestaltungselement vor einer Firmenzentrale monetär höher bewertet wird, als ein Baum gleicher Ausprägung der eher unscheinbar randständig verortet ist.
Die Methode Koch ist ein anerkanntes und nachvollziehbares Wertermittlungsverfahren für alle Pflanzkategorien. Eine rechtssichere Anwendung bedarf allerdings eines erfahrenen Sachverständigen, der regelmäßig Gehölzwertermittlungen durchführt.
Bei KNAPPMANN erstellen wir ebenfalls rechtsverbindliche Baumgutachten, die Ihnen als Grundstückseigner Sicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf Grundlage des § 823 BGB geben.
Sprechen Sie uns bei Interesse und Bedarf gerne an!
Ansprechpartner bei KNAPPMANN: Dirk Binnewies (Dipl.-Forstwirt / Baumsachverständige): Tel: 0201 8666-502 oder Mail: dirk.binnewies@knappmann.de
Text: Lena Knappmann
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