Du bist aber groß geworden... Können Bäume eigentlich zu groß werden?

von Jürgen Hainichen, 13.12.2017

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass ein Baum auch zu groß werden kann?

Was passiert, wenn Laub- oder Nadelbäume mit den Jahren zu groß werden? Mit welchen Ausmaßen kann man rechnen? Ein Punkt wäre, dass Sie in Ihrer Wohnung, auf dem Balkon oder auf der Terrasse quasi im Dunkeln sitzen, weil der Lichteinfall zu gering ist. Zudem können Äste oder die Baumkrone durch starken Wind an die Haus- oder Dachfassade schlagen und dort einige Schäden verursachen. Wenn dann die Baumkrone einen hohen Totholzanteil aufweist, führt das schlimmsten Falls dazu, dass Äste zum Teil abbrechen und auf Wege sowie Autos fallen. Weitere negativen Ausmaße können Baumwurzeln verursachen, wenn sie vorhandene Entwässerungsleitungen schädigen oder sogar durch den hohen Wurzeldruck umliegende Wegebeläge anheben und somit Unfallgefahren darstellen.  

Meistens sind die beschriebenen Probleme mit wenig Aufwand zu beheben. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige Hinweise geben, wie Sie den oben genannten Ausmaßen entgegenwirken oder sie sogar vermeiden können.

Rückschnitt und Totholzentfernung als einfache Lösung

Zunächst sollte auf jeden Fall eine Begutachtung der "zu großen" Bäume durch ein Fachunternehmen erfolgen. Manchmal lässt sich dann schon feststellen, dass ein fachgerechter Rückschnitt bzw. Auslichtungsschnitt oder eine Totholzentnahme, je nach Zugänglichkeit mittels Hubsteigereinsatzes oder SKT-Baumklettertechnik, ausreichen kann. Auch wenn die Wegebeläge bereits angehoben sind, lassen sich diese meistens mit geringem Aufwand wieder begradigen. Hierbei sollte jedoch nicht zu stark in das Wurzelwerk eingegriffen werden.

Im Falle einer Baumfällung muss Einiges beachtet werden

Wenn der Baum gefällt werden soll oder muss, müssen einige Dinge beachtet werden. Zunächst ist auf jeden Fall die aktuelle Baumschutzsatzung der zuständigen Stadt oder Gemeinde einzuholen. Die Baumschutzsatzung schreibt die Bedingungen vor unter denen ein Baum auf privatem Grundstück gefällt werden darf.  Diese Anforderungen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Durch die Baumschutzsatzung soll das Stadtklima verbesserht oder erhalten werden, indem wichtige ausgewachsene Bäume geschützt werden. Manche Städte verfügen allerdings über keine Baumschutzsatzung mehr, was wiederum die Fällung erleichtert. Im weiteren Verlauf kann die Genehmigung für eine Fällung schriftlich bei z. B. der Unteren Landschaftsbehörde eingereicht werden. Dies kann formlos oder mittels eines bereitgestellten Formblatts erfolgen. Wir raten Ihnen, den betroffenen Baum mit einem zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Behörde vor Ort anzusehen.

Wird schließlich die Baumfällung genehmigt, so ist dies meistens mit der Auflage verbunden, einen Ersatzbaum zu pflanzen oder eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Wir empfehlen Ihnen, die tatkräftige Unterstützung eines Fachunternehmens hinzuziehen, das mittels einer ausgestellten Vollmacht, den aufwendigen Prozess für Sie übernehmen kann. Bei KNAPPMANN haben wir einen eigens dafür eingestellten Baumkontrolleur, der Sie gerne unterstützt und berät. Denn einerseits dürfen Arbeiten an der Motorsäge nicht von Jedem ausgeführt werden sowie sie auch einige Zusatzqualifikationen erfordern, da bei unsachgemäßen Einsatz Lebensgefahr besteht. Das gilt auch für Arbeiten, die mit einer Hubarbeitsbühne durchzuführen sind.

Für zukünftige Baumpflanzungen sollten Sie dann mehr darauf achten, dass Sie den richtigen Standort für Ihren Baum finden, auch hinsichtlich des entwickelnden Wachstums und der Gattung des Baumes (z.B. keine Kastanien im Parkplatzbereich pflanzen), damit Sie sich viele Jahre an ihm erfreuen können.

Grundsätzlich gilt: Grün ist Leben und zu erhalten. Daher nicht zu eilig die Motorsäge ansetzen und mit einem schnellen Griff das zerstören, was Jahre gebraucht hat, um zu wachsen.  

Text: Lena Knappmann

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