von Alexander Pabst, 27.02.2019
Wenn Bauzeitpunkte von Supermärkten sich verzögern, Open-Air-Konzerte verschoben werden müssen und Fläche nicht gerodet werden dürfen, kann das am Bundesnaturschutzgesetz und der daraus resultierenden Landschafts- und Naturschutzgesetze der Länder liegen. So ist es verboten im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht und Schilfbestände zu roden, zurück zuschneiden oder zu zerstören. Zudem dürfen auch Bäume in dieser Zeit nicht gefällt werden. Denn dieses Zeitfenster gilt als Schutzzeit für Wildtiere und Vogelbruten.
Der Zeitpunkt von Schnittmaßnahmen liegt also nicht im bloßen Ermessen der Gartenbesitzer und den optimalen Schnittzeitpunkten der jeweiligen Pflanzen. Außerhalb des benannten Zeitraums sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte des Zuwachses erlaubt. Dennoch müssen jeweils vor Beginn dieser Arbeiten die zurück zuschneidenden Gehölze oder Bäume auf Wildtiere und Brutvögel durchsucht und eventuell auf motorisierte Werkzeuge verzichtet werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet im Einzelfall auch außerhalb dieser Schonzeit, die Lebensstätten der wildlebenden Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Erlaubt sind nur die Maßnahmen, die nach Beantragung bei der zuständigen Behörde, dem Grünflächenamt der jeweiligen Stadt, ausdrücklich genehmigt wurden, weil sie beispielsweise nicht aufgeschoben werden können. Dennoch müssen diese dann noch vor der Schutzzeit ausgeführt werden.
Grundsätzlich gibt es die Faustregel, dass der Frühjahrsschnitt bis Mitte März und der Sommerschnitt bis Ende Juli ausgeführt werden sollten. Im Winter sollten die Temperaturen dabei nicht unter -5° C liegen.
Der Februar ist für den Gehölzschnitt am besten geeignet. Zum einen müssen Sie sich keine Gedanken über die Schutzzeit machen und zum anderen befinden sich die Gehölze und Bäume noch in der Ruhephase und sind nicht belaubt. Letzteres vereinfacht die Situation, da das Schnittbild und die Notwendigkeit für einen Rückschnitt besser erkannt werden können. Bei einem Schnitt im Februar dauert es außerdem nicht mehr lange, bis die Wachstumsphase und die Wundheilung der Schnittstellen beginnen, wodurch Faulstellen und eine Schwächung der Pflanze vermieden werden.
Die Grundlage dafür ist allerdings auch das richtige, scharfe und saubere Werkzeug sowie die richtige Schnittführung. Das gern verwendete Wundverschlussmittel wird nach neusten Erkenntnissen nicht mehr eingesetzt, da sich unter dessen Schicht Feuchtigkeit ansammelt, wodurch Pilzwachstum gefördert wird.
Zur Ausführung des Gehölzschnitts sollten Sie wissen, dass dieser kurz über einer nach außen wachsender Knospe durchgeführt wird, damit der neue Trieb Richtung Licht wachsen kann. Dagegen werden ganze Äste nah am Astring, also knapp über der Verzweigung, abgeschnitten. Im Februar werden generell eher frostempfindliche Gehölze, wie z. B. Rosen, Lavendel oder Zierahorn und Gehölze, die im selben Jahr aus ihrem neuen Wuchs heraus blühen, wie z. B. Weinreben oder Hibiskus, und Obst, geschnitten. Zudem werden neben dem natürlichen Pflanzenschnitt auch schwach wachsende Bäume zurück geschnitten, um das Wachstum anzuregen. Der Gehölzschnitt im Nachwinter und somit vor dem Austrieb, bewirkt einen starken Wuchs. Dagegen bewirkt der Schnitt im Sommer einen eher schwachen oder keinen Wuchs im selben Jahr (Wuchsbremse).
Wenn Sie vergessen haben sollten Ihre Zwiebeln im Herbst zu pflanzen, können Sie diese im Februar, wenn der Boden nicht gefroren ist, vorsichtig in ausgehobene Pflanzlöcher einsetzen. Sie können auch Ihre Balkonblumen mit längerer Entwicklungszeit und Gemüse bereits aussäen und in Ihrem Wintergarten oder auf dem Fensterbrett heranziehen. Bei Nistkästen sollten Sie darauf achten, dass diese gesäubert sind oder eventuell neue Kästen anbringen.
Text: Lena Knappmann / Bild: AdobeStock
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