Jetzt die letzten Vorbereitungen und Schnittarbeiten für 2019 treffen

von Wolfgang Denne, 13.03.2019

In unserem Blogbeitrag im Februar haben wir bereits erwähnt, dass die Zeit für Schnittarbeiten begrenzt ist. Nun haben wir bereits schon März und mit dem Blick auf den Kalender, stellen wir fest, dass wir uns bereits seit zwei Wochen in der Vogelschutzperiode befinden.

Doch natürlich müssen auch während dieser Schonzeit Gartenarbeiten erledigt werden. Was möchten Sie noch schneiden? Haben Sie die richtigen Geräte, damit die Pflegeschnitte innerhalb des Vogelschutzes ausgeführt werden können? Was den Rasen betrifft, sollten Sie sich über das Aerifzieren, die Belüftung, und über das Vertikutieren, die Beseitigung von u.a. Moos, Gedanken machen. Das der Start in die Saison aufgrund der Witterung nicht bis auf den letzten Tag planbar ist, sollte Ihnen auch bewusst sein.

Warum fangen Sie also nicht direkt an?

Stellen Sie sich eine Liste, mit den Arbeiten zusammen, die Sie erledigen wollen. Dann, nachdem diese Punkte zusammengestellt sind, sollten Sie überprüfen, in welchem Pflegezustand sich Ihre Maschinen, Heckenscheren, Rasenmäher oder auch Ihre Rosenschere befinden. Ich spreche aus eigener Erfahrung, wenn ich Ihnen sage, dass es schrecklich ist, mit stumpfem Werkzeug zu arbeiten. Ob wir nun von einer Landschaftsfläche oder vom Privatgarten sprechen, bei der Vorbereitung Ihrer Gartenarbeiten, ist natürlich auch die Größe und das Leistungsvermögen der Maschinen zu berücksichtigen. In dem Zuge lohnt es sich auch, sich zu erkundigen, welche Neuerungen es im Bereich der Gartenpflege gibt. Gerde im Bereich der Antriebe für Maschinen hat sich in den letzten Jahren viel getan. So gibt es bessere Motoren, die sauberer verbrennen, oder sogar Elektrogeräte. Die Auswahl ist groß.

Weitere Punkte die zwingend auf Ihrer Arbeitsliste stehen sollten, sind, neben den Rasenarbeiten oder dem Ausbringen von Dünger für Rasen und Pflanzflächen, auch letzte Schnittarbeiten. Ja, es ist richtig, dass in dem Zuge immer der 1. März als Stichtag für Schnittarbeiten genannt wird. Allerdings bezieht sich dies auf grobe Rückschnitte. Der Begriff ‚auf Stock setzen‘ wird hierbei gerne verwendet. Was das bedeutet? ‚Auf Stock setzen‘ beschreibt einen radikalen Rückschnitt einer Pflanze, beispielsweise bei einen 2,50m hohem Strauch, der bereits seit mehreren Jahren das Durchkommen an einem kleinen Hausweg behindert. Jedes Jahr wird dieser Strauch immer an den Spitzen beigeschnitten, um den Weg freizuhalten. Jetzt, in unserem Beispiel, wird er ‚auf Stock gesetzt‘, um einen neuen Austrieb zu fördern und um langfristig Platz zum Vorbeilaufen zu schaffen sowie nicht immer wieder die Spitzen zurückschneiden zu müssen. Hierbei wird der Strauch von 2,50m Höhe auf 80cm heruntergeschnitten. Bei diesem Beispiel handelt es sich eindeutig um einen groben Rückschnitt, den Sie vor dem Stichtag durchgeführen sollten.

Was dürfen Sie nach dem 28. Februar noch schneiden?

Das Spitzen schneiden gilt als Pflegeschnitt und ist somit erlaubt. Konkretisiert bedeutet das, dass der Zuwachs eines jeden Jahres, innerhalb des Vogelschutzes zurückgeschnitten werden darf.

Ein weiterer Punkt sollten in diesem Monat unbedingt auf Ihrer Liste sein: die letzten Umpflanzarbeiten.

Derzeit befinden sich die Pflanzen noch in einem Ruhezustand. Diesen Zeitpunkt sollten Sie nutzen, um die Pflanzen herauszunehmen und zu versetzen. Auch hierbei kommen wieder unsere Schnittarbeiten ins Spiel, denn Sie sollten die Pflanzen beim Umpflanzen einkürzen bzw. schneiden. Dadurch hat die Pflanze es leichter beim Anwuchs. Dabei sollten Sie die einzelnen Äste um 1/3 einkürzen und scheuernde Äste sollten Sie entfernen.

Hat man die für sich aufgestellten Punkte einmal im Blick, so ist die Freude auf die nächste Gartensaison garantiert.

Los geht’s!

Text: Lena Knappmann / Bild: AdobeStock

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