von Matthias Scheurenberg, 04.10.2017
In den Köpfen der Landschaftsbauer und auch Spielplatzbauer hat es sich eingeprägt, dass in Kindergärten und auf Spielplätzen keinesfalls Pflanzen verwendet werden dürfen, welche Stacheln oder Dornen haben oder giftige Stoffe beinhalten. Doch diese Denkweise ist etwas veraltet und sollte angepasst werden.
Pflanzen enthalten eine Vielzahl von Inhaltsstoffen mit einem immensen Wirkungsspektrum für die Menschheit. Sie sind u. a. die Basis einer gesunden und ausgewogenen Ernährung. Des Weiteren können sie Stoffe enthalten, die je nach Konzentration, heilende oder giftige Wirkungen auf den Menschen haben. Die Auseinandersetzung mit natürlichen Wirkstoffen, auch mit Giftpflanzen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Naturerziehung. Demnach sollte man sich die Frage stellen, was es bringe würde ‚giftige Pflanzen‘ aus dem Kindergarten zu verbannen, wo uns doch auf Schritt und Tritt Pflanzen begegnen, die bei unsachgemäßem Umgang das Wohlbefinden oder die Gesundheit gefährden können? So führt beispielsweise das Einkochen von Holunder, der im Rohzustand in der Literatur als giftig bezeichnet wird, im Kindergarten nicht nur zu einem wohlschmeckenden und gesundheitsfördernden Getränk, sondern vermittelt auch wertvolles Naturerleben und Spaß sowie es das Naturverständnis der Kinder fördert. Allerdings sollten extrem giftige Pflanzen, wie der Goldregen, natürlich nicht auf Spielplätzen und in Kindergärten gepflanzt werden, da diese Pflanzen beim Verzehr Vergiftungen hervorrufen.
Bei der Unterteilung von Spielplätzen und Kindergärten in verschiedene Bereiche, wird letztendlich deutlich, dass auch Pflanzen mit Stacheln und Dornen sinnvoll verwendet werden dürfen.
Intensiv- oder Kernzone
Die Intensiv- oder Kernzone bezeichnet den unmittelbaren Spielbereich, in dem sich Spielgeräte und Sandkästen befinden. Dieser Bereich muss frei von stacheligen und dornigen Pflanzen sein. Auch starkblühende Arten sind auf Grund des erhöhten Bienenvorkommens zu vermeiden.
Rand- und Ruhezone
In der Rand- und Ruhezone herrscht weniger Aktivität als in der Kernzone. Die Ruhebänke und Erschließungswege werden aber auch zum Spielen genutzt und sollten ebenfalls frei von dornigen und stacheligen Pflanzen sein. Blütengehölze können dort durchaus eingesetzt werden.
Schirm- und Schutzzone
Bei der Schirm- und Schutzzone handelt es sich um einen Pflanzgürtel um den Spielplatz oder Kindergarten, der als Abgrenzung dient. Die Bepflanzung soll vor allem als Schutz vor Wind und Sonne dienen. Hier macht eine Verwendung von Pflanzen mit Dornen durchaus Sinn. Soll beispielsweise der Spielplatz gegen eine gefährliche Straße abgeschirmt werden, sind stark bedornte Pflanzenarten empfehlenswert, um die Kinder daran zu hindern unachtsam auf die Straße zu laufen.
Text: Lena Knappmann
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.