ZTV-Baumpflege 2017

von Dirk Binnewies, 06.12.2017

Seit November diesen Jahres steht dem Berufstand, der sich regelmäßig professionell mit der Pflege von Bäumen befasst, ein überarbeitetes Regelwerk, der  Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege) zur Verfügung.  

Als anerkanntes Regelwerk definiert die ZTV-Baumpflege Begriffe, Anforderungen, Leistungen und dient damit als Vertragsgrundlage  für die Vergabe und Leistungsbeschreibung und bietet Hilfestellung für die Kontrolle der ausgeführten Leistungen sowie deren Abrechnung.  

Schwerpunkte der Überarbeitung finden sich zu den Themen:

  • Jungbaumpflege, abgestimmt mit den „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil"

  • Artenschutz mit entsprechender Berücksichtigung der Vorgaben des BNatschG

  • Aufnahme von Form- und Kopfbaumschnitt

  • Kronensicherung

  • Begriffsbestimmungen

  • Neustrukturierung durch formale Anforderungen an Aufbau und Formulierung  

Von der Jungbaumpflege, dem Lichtraumprofilschnitt, der Totholzentfernung und Schnittmaßnahmen zur Kronensicherung…, die überarbeitete ZTV-Baumpflege begleitet beinahe den kompletten Lebenszyklus eines Baumes, immer im Sinne eines baumerhaltenden Charakters.   

Für alle Baumpfleger ist die neue ZTV-Baumpflege eine wichtige Arbeitshilfe und Grundlage um im urbanen Umfeld einen gesunden und auch ästhetisch wertvollen Baumbestand zu entwickeln und zu erhalten und gleichzeitig berechtigten Erwartungen an die Verkehrssicherungspflicht von Baumbesitzern gerecht zu werden.

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Text: Lena Knappmann

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